Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie das Audit abläuft – der kompakte Überblick.

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Grundlage ist das Energiedienstleistungsgesetz (§ 8 EDL-G). Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Vereinfacht: Wer mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt oder oberhalb der Schwellen bei Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme liegt, gilt als Nicht-KMU und ist auditpflichtig.

Ausgenommen sind Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben – diese erfüllen die Pflicht auf anderem Weg.

Welche Fristen gelten?

Das Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Wer erstmals auditpflichtig wird, muss das erste Audit innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nach Eintritt der Pflicht durchführen. Versäumnisse können mit Bußgeldern geahndet werden – die rechtzeitige Planung lohnt sich also.

Was kostet ein Energieaudit?

Der Aufwand richtet sich nach Unternehmensgröße, Standortzahl und Energieverbrauch. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern der Nutzen: Ein gutes Audit deckt konkrete Effizienz- und Einsparpotenziale auf, die sich häufig innerhalb kurzer Zeit amortisieren. Eine belastbare Einschätzung erhalten Sie nach einem kurzen Erstgespräch.

DIN EN 16247-1 oder ISO 50001 – was passt?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist die schlankere Pflichterfüllung und für viele Unternehmen der richtige Einstieg. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist umfassender und lohnt sich vor allem bei hohem Energieverbrauch und dem Wunsch nach kontinuierlicher Steuerung.

So läuft das Audit ab

Nach der Datenerhebung analysiert ein qualifizierter Auditor die wesentlichen Energieverbräuche vor Ort, bewertet Einsparpotenziale und dokumentiert die Ergebnisse in einem Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend – wirtschaftlich aber meist sinnvoll.

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