MIETERSTROM · LEISTUNG 03Solarpaket I — Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung seit 2024
MIETERSTROM & GGV · B2B
Mieterstrom für Hausverwaltungen — rechtssicher und abrechnungsfähig.
Wir prüfen für Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungsgesellschaften, ob klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG) oder die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG nach Solarpaket I) wirtschaftlicher ist. Modell-Empfehlung, Förder-Anmeldung, Messkonzept — aus einer Hand.
Wir prüfen Dachpotenzial, Wohneinheiten und Verbrauchsprofil — und empfehlen das wirtschaftlich beste Modell für Ihre Liegenschaft.
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DAS PROBLEM · UNSERE LÖSUNG
Mieterstrom in der Praxis — Realität vs. ready4energy
Warum viele Hausverwaltungen Mieterstromprojekte aus 2017–2023 abgebrochen haben — und warum es heute mit Solarpaket I wieder funktioniert.
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Ohne ready4energy
Vollversorgerpflicht abgeschreckt — klassischer Mieterstrom zu komplex
Mess- und Abrechnungs-Setup aufwändig, viele Stadtwerke nicht vorbereitet
GGV nicht auf dem Radar — das neue Solarpaket-I-Modell ist vielen Verwaltern unbekannt
Mieterstromzuschlag nicht beantragt — bis zu 2,57 ct/kWh über 20 Jahre verschenkt
PV-Anlage speist komplett ins Netz ein — Eigennutzung im Gebäude nicht ausgeschöpft
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Mit ready4energy
Wirtschaftlichkeits-Check — Mieterstrom oder GGV, wir rechnen beides durch
Messkonzept mit erfahrenen iMSys-Partnern abgestimmt
GGV als einfacher Einstieg — ohne Vollversorgerpflicht, bestehende Stromverträge bleiben
Förder-Anmeldung komplett über uns — Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur
Mietvertrags- und WEG-Beschluss-Vorlagen — abmahnsicher und rechtsgeprüft
ZWEI MODELLE · EINE ENTSCHEIDUNG
Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gibt es zwei valide Modelle für die Weitergabe von PV-Strom im Mehrfamilienhaus. Wir prüfen, welches wirtschaftlich passt.
01
Klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG)
Vollversorgung der teilnehmenden Mieter mit PV-Strom plus Reststrom. Sie erhalten den Mieterstromzuschlag 2,28–2,57 ct/kWh für 20 Jahre. Höhere Anforderungen an Abrechnung — aber zusätzliche Förderung.
02
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Solarstrom wird rechnerisch auf Wohneinheiten verteilt — ohne Vollversorgerpflicht. Bestehende Stromverträge der Mieter bleiben. Viertelstunden-genaue Messung über iMSys. Kein Mieterstromzuschlag, aber drastisch einfacher.
03
Welches Modell für Sie?
Faustregel: Bei großen Anlagen und hoher Teilnehmerquote ist klassischer Mieterstrom mit Zuschlag wirtschaftlicher. Bei kleineren Anlagen, kürzeren Mietzeiten oder hohem Verwaltungsaufwand ist GGV oft die bessere Wahl.
WAS WIR FÜR SIE TUN
Sechs konkrete Hebel — Mieterstrom-Projekte mit ready4energy
Wirtschaftlichkeits-Vergleich
Wir rechnen für Ihre konkrete Liegenschaft beide Modelle durch: Mieterstrom mit Zuschlag vs. GGV ohne Vollversorgung. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
PV-Anlagen-Auslegung
Wir empfehlen die wirtschaftlich optimale Anlagengröße — abgestimmt auf Mieterstromzuschlag-Stufen (bis 10 kW, bis 40 kW, bis 100 kW) und das tatsächliche Verbrauchsprofil im Haus.
Messkonzept & iMSys
Wir arbeiten mit erfahrenen Messstellen-Betreibern für intelligente Messsysteme. Bei GGV: viertelstundengenaue Aufteilung — bei Mieterstrom: rechtskonforme Summenzähler-Lösung.
Förder-Anmeldung
Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur, Anmeldung im Marktstammdatenregister, EEG-Konformität — wir übernehmen die vollständige Beantragung und Dokumentation.
Mieter-Kommunikation
Vorlagen für Mieter-Anschreiben, Teilnahmeerklärungen und WEG-Beschlussfassung — abmahnsicher formuliert, rechtsgeprüft, druckfertig.
Abrechnungs-Anbieter-Auswahl
Wir kennen die spezialisierten Abrechnungs-Dienstleister für Mieterstrom und GGV. Sie bekommen eine Auswahl passender Anbieter mit Konditionsvergleich — keine Eigenbindung.
VERTRAUEN AUS DER PRAXIS
Was Hausverwalter über uns sagen
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Stephan P.
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Danke für die gute Betreuung
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Mark Klawuhn
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Sehr zuverlässiger und kompetenter Partner. Herr Labella kümmert sich auch um kleinere Angelenheiten schnell.
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Constantin Krukenberg
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Ein tolles und zuverlässiges Unternehmen, vielen Dank Toni Labella für die exzellente Zusammenarbeit, nun schon über viele Jahre!
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Manuel N
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Super seriöses und vertrauensvolles Unternehmen.
Besonders hervorheben möchte ich die kompetente Beratung: Alle meine Fragen wurden verständlich beantwortet, und ich hatte zu keiner Zeit das Gefühl, zu etwas gedrängt zu werden. Die Planung war maßgeschneidert auf meine Bedürfnisse, und es wurde auch ehrlich kommuniziert, was wirtschaftlich Sinn macht und was nicht.
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Sabine Schmidt
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Nachdem ich Ready4Energy ausprobiert habe, möchte ich gerne meine Erfahrungen teilen. Ich war auf der Suche nach einer zuverlässigen Energielösung und bin auf Ready4Energy gestoßen.
Die Beratung, die ich erhalten habe, war wirklich gut. Das Team von Ready4Energy war sehr hilfsbereit und hat mir dabei geholfen, die richtige Energielösung für meine Bedürfnisse zu finden. Sie waren gut informiert und konnten all meine Fragen beantworten.
Was den Preis betrifft, war ich angenehm überrascht. Ready4Energy bietet eine erschwingliche Lösung an, die im Vergleich zu anderen Anbietern wettbewerbsfähig ist. Ich finde es großartig, dass sie qualitativ hochwertige Energie zu einem vernünftigen Preis anbieten.
Insgesamt bin ich mit meiner Erfahrung mit Ready4Energy sehr zufrieden. Die Beratung war gut und der Preis war fair. Ich kann Ready4Energy jedem empfehlen, der nach einer zuverlässigen und kostengünstigen Energielösung sucht.
HÄUFIGE FRAGEN ZU MIETERSTROM & GGV
FAQ — Mieterstrom-Modelle
01
Ab wie vielen Wohneinheiten lohnt sich Mieterstrom?
Wirtschaftlich sinnvoll ab 6–8 Wohneinheiten mit geeigneter Dachfläche. Bei GGV (Solarpaket I) verschiebt sich die Schwelle nach unten, weil der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ist. Wir machen den konkreten Wirtschaftlichkeits-Check.
02
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und GGV?
Klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG): Sie werden Vollversorger der teilnehmenden Mieter, bekommen aber den Mieterstromzuschlag (2,28–2,57 ct/kWh). GGV (§ 42b EnWG): Sie geben nur den PV-Strom an Wohneinheiten weiter, die bestehenden Stromverträge der Mieter bleiben. Kein Zuschlag, aber drastisch weniger Aufwand.
03
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?
2026 zwischen 2,28 und 2,57 ct/kWh, gestaffelt nach Anlagengröße: bis 10 kW etwa 2,54 ct/kWh, bis 40 kW etwa 2,36 ct/kWh. Der Zuschlag gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme — der Wert wird im Inbetriebnahmemonat festgeschrieben.
04
Müssen alle Mieter mitmachen?
Nein. Mieterstrom und GGV sind freiwillig für Mieter. Wir konzipieren die Lösung so, dass auch bei einer Teilnahmequote von 60–70 % die Wirtschaftlichkeit gegeben ist — und nichtteilnehmende Mieter benachteiligungsfrei beim bisherigen Versorger bleiben.
05
Wer übernimmt die laufende Abrechnung?
Wir empfehlen spezialisierte Abrechnungsdienstleister, die viertelstundengenaue Messung, Mieterwechsel und Förder-Reporting automatisiert abbilden. Die Hausverwaltung selbst muss nichts manuell rechnen — Sie erhalten fertige Abrechnungen für die WEG.
🏁 EXKLUSIV FÜR KUNDEN
Sunday Racing Club — Hospitality an der Strecke
Als Mieterstrom-Kunde laden wir Sie zu Henri Möhrings Kart-Rennen ein. Persönliches Treffen, Boxengasse, Team-Atmosphäre. Eine Wertschätzung jenseits des Energieprojektes.
Senden Sie uns Eckdaten zu Liegenschaft, Dachfläche und Mieterstruktur. Wir prüfen Mieterstrom und GGV gegeneinander — und liefern eine fundierte Modellempfehlung mit Wirtschaftlichkeits-Rechnung.