MIETERSTROM · LEISTUNG 03Solarpaket I — Gemeinschaftliche Gebäude­versorgung seit 2024
MIETERSTROM & GGV · B2B

PV-Strom an Mieter weitergeben — rechtssicher und abrechnungsfähig.

Wir prüfen für Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungs­gesellschaften, ob klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG) oder die neue Gemeinschaftliche Gebäude­versorgung (§ 42b EnWG nach Solarpaket I) wirtschaftlicher ist. Modell-Empfehlung, Förder-Anmeldung, Messkonzept — aus einer Hand.

  • Mieterstrom­zuschlag 2026: 2,28 – 2,57 ct/kWh, 20 Jahre garantiert
  • GGV (§ 42b EnWG) — ohne Voll­versorger­pflicht seit Solarpaket I
  • Wirtschaftlichkeits-Check beider Modelle inklusive
  • Mess­konzept mit iMSys-Partnern abgestimmt
  • Kostenfrei für Sie als Hausverwaltung / WEG
☀️ MIETERSTROM-CHECK IN 48 H

Liegenschaft prüfen — Modell­empfehlung erhalten.

Wir prüfen Dach­potenzial, Wohn­einheiten und Verbrauchs­profil — und empfehlen das wirtschaftlich beste Modell für Ihre Liegenschaft.

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DAS PROBLEM · UNSERE LÖSUNG

Mieter­strom in der Praxis — Realität vs. ready4energy

Warum viele Hausverwaltungen Mieterstrom­projekte aus 2017–2023 abgebrochen haben — und warum es heute mit Solarpaket I wieder funktioniert.

Ohne ready4energy

  • Voll­versorger­pflicht abgeschreckt — klassischer Mieterstrom zu komplex
  • Mess- und Abrechnungs-Setup aufwändig, viele Stadt­werke nicht vorbereitet
  • GGV nicht auf dem Radar — das neue Solarpaket-I-Modell ist vielen Verwaltern unbekannt
  • Mieter­strom­zuschlag nicht beantragt — bis zu 2,57 ct/kWh über 20 Jahre verschenkt
  • PV-Anlage speist komplett ins Netz ein — Eigen­nutzung im Gebäude nicht ausgeschöpft

Mit ready4energy

  • Wirtschaftlichkeits-Check — Mieterstrom oder GGV, wir rechnen beides durch
  • Mess­konzept mit erfahrenen iMSys-Partnern abgestimmt
  • GGV als einfacher Einstieg — ohne Voll­versorger­pflicht, bestehende Strom­verträge bleiben
  • Förder-Anmeldung komplett über uns — Mieter­strom­zuschlag bei der Bundes­netz­agentur
  • Mietvertrags- und WEG-Beschluss-Vorlagen — abmahnsicher und rechts­geprüft

ZWEI MODELLE · EINE ENTSCHEIDUNG

Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäude­versorgung?

Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gibt es zwei valide Modelle für die Weitergabe von PV-Strom im Mehr­familienhaus. Wir prüfen, welches wirtschaftlich passt.

01

Klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG)

Voll­versorgung der teilnehmenden Mieter mit PV-Strom plus Reststrom. Sie erhalten den Mieter­strom­zuschlag 2,28–2,57 ct/kWh für 20 Jahre. Höhere Anforderungen an Abrechnung — aber zusätzliche Förderung.

02

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)

Solar­strom wird rechnerisch auf Wohn­einheiten verteilt — ohne Voll­versorger­pflicht. Bestehende Strom­verträge der Mieter bleiben. Viertel­stunden-genaue Messung über iMSys. Kein Mieter­strom­zuschlag, aber drastisch einfacher.

03

Welches Modell für Sie?

Faustregel: Bei großen Anlagen und hoher Teilnehmer­quote ist klassischer Mieterstrom mit Zuschlag wirtschaftlicher. Bei kleineren Anlagen, kürzeren Mietzeiten oder hohem Verwaltungs­aufwand ist GGV oft die bessere Wahl.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Sechs konkrete Hebel — Mieterstrom-Projekte mit ready4energy

Wirtschaftlichkeits-Vergleich

Wir rechnen für Ihre konkrete Liegenschaft beide Modelle durch: Mieter­strom mit Zuschlag vs. GGV ohne Voll­versorgung. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungs­grundlage.

PV-Anlagen-Auslegung

Wir empfehlen die wirtschaftlich optimale Anlagen­größe — abgestimmt auf Mieter­strom­zuschlag-Stufen (bis 10 kW, bis 40 kW, bis 100 kW) und das tatsächliche Verbrauchs­profil im Haus.

Mess­konzept & iMSys

Wir arbeiten mit erfahrenen Mess­stellen-Betreibern für intelligente Mess­systeme. Bei GGV: viertel­stunden­genaue Aufteilung — bei Mieter­strom: rechts­konforme Summen­zähler-Lösung.

Förder-Anmeldung

Mieter­strom­zuschlag bei der Bundes­netz­agentur, Anmeldung im Markt­stamm­daten­register, EEG-Konformität — wir übernehmen die voll­ständige Beantragung und Dokumentation.

Mieter-Kommunikation

Vorlagen für Mieter-Anschreiben, Teilnahme­erklärungen und WEG-Beschluss­fassung — abmahn­sicher formuliert, rechts­geprüft, druck­fertig.

Abrechnungs-Anbieter-Auswahl

Wir kennen die spezialisierten Abrechnungs-Dienstleister für Mieter­strom und GGV. Sie bekommen eine Auswahl passender Anbieter mit Konditions­vergleich — keine Eigen­bindung.

VERTRAUEN AUS DER PRAXIS

Was Hausverwalter über uns sagen

HÄUFIGE FRAGEN ZU MIETERSTROM & GGV

FAQ — Mieterstrom-Modelle

01

Ab wie vielen Wohn­einheiten lohnt sich Mieterstrom?

Wirtschaftlich sinnvoll ab 6–8 Wohn­einheiten mit geeigneter Dach­fläche. Bei GGV (Solarpaket I) verschiebt sich die Schwelle nach unten, weil der Verwaltungs­aufwand deutlich geringer ist. Wir machen den konkreten Wirtschaftlichkeits-Check.

02

Was ist der Unterschied zwischen Mieter­strom und GGV?

Klassischer Mieterstrom (§ 21 EEG): Sie werden Voll­versorger der teilnehmenden Mieter, bekommen aber den Mieter­strom­zuschlag (2,28–2,57 ct/kWh). GGV (§ 42b EnWG): Sie geben nur den PV-Strom an Wohn­einheiten weiter, die bestehenden Strom­verträge der Mieter bleiben. Kein Zuschlag, aber drastisch weniger Aufwand.

03

Wie hoch ist der Mieter­strom­zuschlag 2026?

2026 zwischen 2,28 und 2,57 ct/kWh, gestaffelt nach Anlagen­größe: bis 10 kW etwa 2,54 ct/kWh, bis 40 kW etwa 2,36 ct/kWh. Der Zuschlag gilt 20 Jahre ab Inbetrieb­nahme — der Wert wird im Inbetrieb­nahme­monat fest­geschrieben.

04

Müssen alle Mieter mitmachen?

Nein. Mieterstrom und GGV sind freiwillig für Mieter. Wir konzipieren die Lösung so, dass auch bei einer Teilnahme­quote von 60–70 % die Wirtschaftlichkeit gegeben ist — und nicht­teilnehmende Mieter benachteiligungsfrei beim bisherigen Versorger bleiben.

05

Wer übernimmt die laufende Abrechnung?

Wir empfehlen spezialisierte Abrechnungs­dienstleister, die viertel­stunden­genaue Messung, Mieter­wechsel und Förder-Reporting automatisiert abbilden. Die Hausverwaltung selbst muss nichts manuell rechnen — Sie erhalten fertige Abrechnungen für die WEG.

FÜR IHRE WEGs & LIEGENSCHAFTEN

Mieterstrom-Check in 48 Stunden — kostenfrei.

Senden Sie uns Eckdaten zu Liegenschaft, Dach­fläche und Mieter­struktur. Wir prüfen Mieterstrom und GGV gegen­einander — und liefern eine fundierte Modell­empfehlung mit Wirtschaftlichkeits-Rechnung.